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Rechtsprechung

N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 6 · S. 386 bis 399

Dokument
207709
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
386 bis 399
Erschienen: 2020-12-07 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

I. Einleitung 1. Sind Insekten neuartige Lebensmittel? Betrachtet man den Lauf der Menschheitsgeschichte, sind sie dies gewiss nicht. Aus der Sicht des Unionsrechts soll die Antwort jedoch weniger klar sein. Es kann vielleicht angenommen werden, dass Insekten bis zum 15. 5. 1997, dem in der Verordnung (EG) Nr. 258/97 vorgesehenen maßgeblichen Datum, nicht „in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden“. Lassen sich dennoch ganze Mehlwürmer, Heuschrecken und Grillen auch unter den zweiten Teil der Bestimmung des Begriffs der neuartigen Lebensmittel, nach der in der vorliegenden Rechtssache…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHT RICHTLINIE BEURTEILUNG VERGLEICH ZIEL GERICHT GRUPPE RECHTSPRECHUNG INSEKTEN TIERE ES HEUSCHRECKEN PARIS GESUNDHEIT REGIERUNG