Ehrenamt und Betreuungsverein im „reformierten“ Betreuungsrecht – Auf zu neuen Ufern?
Engel, A. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2020 · Heft 6 · S. 197 bis 211
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das gesetzgeberische Leitbild des Betreuungsrechts ist der/die ehrenamtliche Betreuer*in. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts, BR-Drs. 564/20, S. 316 https: //www. bmjv. de/ SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Vormundschaft_Betreuungsrecht. pdf? __blob=publicationFile&v=4 (Zugriff: 25. 10. 2020). Es verblüfft daher nicht, dass ein wesentliches Anliegen des aktuellen Reformprozesses darin besteht, „dafür Sorge zu tragen, die ehrenamtliche Betreuung zu stärken. “ BR-Drs. (Fn. 1), S. 498. Um dieses Ziel zu erreichen, werden unterschiedliche Ansätze verfolgt. Zum ein…