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Sozialgericht Karlsruhe: 104,5 Pflegegradpunkte müssen doch für Pflegegrad 5 reichen – oder?!
N.N. · Beraterbrief Pflege · 2020 · Heft 23 · S. 1 bis 10
Dokument
207818
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vielleicht haben Sie sich beim Lesen der Überschrift verwundert die Augen gerieben: 104,5 Pflegegradpunkte? Geht das überhaupt? So erging es mir auch, als ich die Hintergründe des folgenden Gerichtsentscheides las. Ich kann Sie beruhigen: Es gibt maximal 100 Pflegegradpunkte. Doch das war nicht der einzige Grund, weshalb die Klage erfolglos blieb.
Schlagworte
PFLEGEGELD
AUSLAND
PFLEGE
ZEIT
ELTERN
GESETZ
FRAU
ARBEITGEBER
BEHINDERUNG
LIEBE
ABKÜRZUNGEN
GESETZGEBUNG
GESUNDHEIT
REHABILITATION
GESUNDHEITSVERSORGUNG
ARBEIT