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Sozialgericht Karlsruhe: 104,5 Pflegegradpunkte müssen doch für Pflegegrad 5 reichen – oder?!

N.N. · Beraterbrief Pflege · 2020 · Heft 23 · S. 1 bis 10

Dokument
207818
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Beraterbrief Pflege
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 23 / 2020
Jahrgang 1
Seiten
1 bis 10
Erschienen: 2020-12-09 00:00:00
ISSN
2367-4210
DOI

Zusammenfassung

Vielleicht haben Sie sich beim Lesen der Überschrift verwundert die Augen gerieben: 104,5 Pflegegradpunkte? Geht das überhaupt? So erging es mir auch, als ich die Hintergründe des folgenden Gerichtsentscheides las. Ich kann Sie beruhigen: Es gibt maximal 100 Pflegegradpunkte. Doch das war nicht der einzige Grund, weshalb die Klage erfolglos blieb.

Schlagworte

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