CareLit Fachartikel
Die Neuregelung des Medizinprodukterechts – Teil 1
Prof. Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2020 · Heft 5 · S. 130 bis 132
Dokument
208033
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eigentlich sollte am 25. Mai 2020 mit Ausnahme der In-vitro-Diagnostika das neue Medizinprodukterecht in Deutschland in Kraft treten. Der Gesetzgeber hat deshalb am 28. April die Anpassungsgesetze auf den Weg gebracht. Da Corona-bedingt das Inkrafttreten um ein Jahr auf den 25. Mai 2021 verschoben wurde, bleibt den Akteuren noch Zeit zur Umsetzung – allerdings bleibt wenig Zeit. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Änderungen für betriebliche Hersteller, Betreiber und Anwender vorgestellt und einer ersten Bewertung unterzogen.
Schlagworte
BETREIBER
RICHTLINIE
ANWENDER
ANPASSUNG
DATENBANK
DATENSCHUTZ
GESETZ
HERSTELLUNG
LESEN
DEUTSCHLAND
ZEIT
MEDIZINPRODUKTERECHT
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
VERTRAUEN
ÄRZTINNEN
PATIENTEN