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Die Neuregelung des Medizinprodukterechts – Teil 1

Prof. Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2020 · Heft 5 · S. 130 bis 132

Dokument
208033
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Prof. Böhme, H.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 23
Seiten
130 bis 132
Erschienen: 2020-12-16 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Eigentlich sollte am 25. Mai 2020 mit Ausnahme der In-vitro-Diagnostika das neue Medizinprodukterecht in Deutschland in Kraft treten. Der Gesetzgeber hat deshalb am 28. April die Anpassungsgesetze auf den Weg gebracht. Da Corona-bedingt das Inkrafttreten um ein Jahr auf den 25. Mai 2021 verschoben wurde, bleibt den Akteuren noch Zeit zur Umsetzung – allerdings bleibt wenig Zeit. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Änderungen für betriebliche Hersteller, Betreiber und Anwender vorgestellt und einer ersten Bewertung unterzogen.

Schlagworte

BETREIBER RICHTLINIE ANWENDER ANPASSUNG DATENBANK DATENSCHUTZ GESETZ HERSTELLUNG LESEN DEUTSCHLAND ZEIT MEDIZINPRODUKTERECHT GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN VERTRAUEN ÄRZTINNEN PATIENTEN