CareLit Fachartikel
Radiologen haften für Befundfehler.
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 12 · S. 38 bis 39
Dokument
208382
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch im Rahmen des Mammografie-Screening-Programms müssen Ärztinnen und Ärzte bei Auffälligkeiten, die im Anamnesebogen von den Frauen mitgeteilt werden, nachfragen, ob dieser Befund bereits abgeklärt ist. Tun sie das nicht, kann ein grober Fehler vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Schlagworte
FRAU
KREBS
RECHT
BUNDESGERICHTSHOF
CHEMOTHERAPIE
DIAGNOSTIK
FINANZIERUNG
GERICHT
GESUNDHEIT
RADIOLOGEN
ÄRZTINNEN
ÄRZTE
FRAUEN
DEUTSCHLAND
BRUST
ZEIT