CareLit Fachartikel
Bürokratieentlastungsgesetz III Zustimmung des Bundesrates am 8. November 2019
Müller-Rawlins, E. · MTA Dialog · 2021 · Heft 1 · S. 44 bis 45
Dokument
208442
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bürokratieentlastungsgesetz III wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die wesentliche Neuerung für Sie ist, dass gesetzlich Versicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber vorlegen müssen. Sie sind nur verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit feststellen und eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ANFORDERUNG
ENTSCHEIDUNG
KRANKENKASSE
URLAUB
ARBEITSZEIT
GESETZ
KRANKHEIT
BESCHEINIGUNG
NAMEN
BERUFSAUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
MTA Dialog