CareLit Fachartikel

Bürokratieentlastungsgesetz III Zustimmung des Bundesrates am 8. November 2019

Müller-Rawlins, E. · MTA Dialog · 2021 · Heft 1 · S. 44 bis 45

Dokument
208442
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 2
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2021-01-05 00:00:00
ISSN
0930-4622
DOI

Zusammenfassung

Das Bürokratieentlastungsgesetz III wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die wesentliche Neuerung für Sie ist, dass gesetzlich Versicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber vorlegen müssen. Sie sind nur verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit feststellen und eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ANFORDERUNG ENTSCHEIDUNG KRANKENKASSE URLAUB ARBEITSZEIT GESETZ KRANKHEIT BESCHEINIGUNG NAMEN BERUFSAUSBILDUNG RECHTSPRECHUNG MTA Dialog