CareLit Fachartikel
Arbeitszeit: Pflicht zur Aufzeichnung aufgrund EuGH-Urteil
B?HRLE, R. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2021 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
208501
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 14.05.2019 (Aktenzeichen C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem spanischen Rechtsstreit gegen die Deutsche Bank SAE entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten“, mit dem die vom Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, statt lediglich die monatlichen Überstunden zu erfassen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
URTEIL
RECHT
UNTERNEHMEN
DEUTSCHLAND
ES
PRAXIS
RECHTSANWÄLTE
Ergotherapie & Rehabilitation
Idstein