CareLit Fachartikel

Arbeitszeit: Pflicht zur Aufzeichnung aufgrund EuGH-Urteil

B?HRLE, R. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2021 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
208501
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
B?HRLE, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 18
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2021-01-05 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 14.05.2019 (Aktenzeichen C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem spanischen Rechtsstreit gegen die Deutsche Bank SAE entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten“, mit dem die vom Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, statt lediglich die monatlichen Überstunden zu erfassen.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT URTEIL RECHT UNTERNEHMEN DEUTSCHLAND ES PRAXIS RECHTSANWÄLTE Ergotherapie & Rehabilitation Idstein