CareLit Fachartikel
Der Nachtzuschlag in der Pflege kann deutlich unter 30 Prozent liegen.
Sausen, P. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2021 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
208596
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besteht keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung für Nachtarbeit, kann im Einzelfall ein Nachtzuschlag in Höhe von 20 Prozent für Dauernachtdienste im Pflegeheim angemessen sein. Damit bestätigt das BAG die Vorinstanz und sorgt für Klarheit.
Schlagworte
NACHTARBEIT
PFLEGE
ARBEITSRECHT
URTEIL
GERICHT
UNTERNEHMEN
ALTENHEIM
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
Arbeit
Arbeitsverhältnis
Altenpflege
Altenheim - Lösungen fürs Management
Hannover