CareLit Fachartikel

Der Nachtzuschlag in der Pflege kann deutlich unter 30 Prozent liegen.

Sausen, P. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2021 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
208596
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 43
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2021-01-06 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Besteht keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung für Nachtarbeit, kann im Einzelfall ein Nachtzuschlag in Höhe von 20 Prozent für Dauernachtdienste im Pflegeheim angemessen sein. Damit bestätigt das BAG die Vorinstanz und sorgt für Klarheit.

Schlagworte

NACHTARBEIT PFLEGE ARBEITSRECHT URTEIL GERICHT UNTERNEHMEN ALTENHEIM ARBEITGEBER ARBEITNEHMER HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ALTENPFLEGE ZEIT GESUNDHEIT Altenheim - Lösungen fürs Management Hannover