CareLit Fachartikel

Datenschutz und Arbeitsmittel: Was gilt, wenn Mitarbeitende erkranken?

Nassiri, S.; Spak, A. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2021 · Heft 1 · S. 32 bis 33

Dokument
208597
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover
Autor:innen
Nassiri, S.; Spak, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 43
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2021-01-06 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Wenn Mitarbeitende nicht greifbar sind (z. B. aufgrund von Quarantäne), sich aber am Arbeitsplatz betriebsnotwendige Unterlagen befinden – darf der elektronische Kalender überprüft oder der abgeschlossene Schreibtisch aufgebrochen werden? Welche arbeitsund datenschutzrechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Schlagworte

EINWILLIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ALTERNATIVE DATENVERARBEITUNG RECHT RHEINLAND-PFALZ URTEIL ARBEITSPLATZ UNTERLAGEN KALENDER QUARANTÄNE PERSONEN PRIVATSPHÄRE Altenheim - Lösungen fürs Management Hannover