CareLit Fachartikel
Datenschutz und Arbeitsmittel: Was gilt, wenn Mitarbeitende erkranken?
Nassiri, S.; Spak, A. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2021 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Dokument
208597
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Mitarbeitende nicht greifbar sind (z. B. aufgrund von Quarantäne), sich aber am Arbeitsplatz betriebsnotwendige Unterlagen befinden – darf der elektronische Kalender überprüft oder der abgeschlossene Schreibtisch aufgebrochen werden? Welche arbeitsund datenschutzrechtlichen Aspekte sind zu beachten?
Schlagworte
EINWILLIGUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ALTERNATIVE
DATENVERARBEITUNG
RECHT
RHEINLAND-PFALZ
URTEIL
ARBEITSPLATZ
UNTERLAGEN
KALENDER
QUARANTÄNE
PERSONEN
PRIVATSPHÄRE
Altenheim - Lösungen fürs Management
Hannover