CareLit Fachartikel
Carifair lobt die Pläne des Bundesgesundheitsministers.
Menebr?cker, C. · Care konkret, Hannover · 2021 · Heft 3 · S. 10
Dokument
208733
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 sieht vor, dass bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für die Beschäftigung einer Betreuungskraft eingesetzt werden können. Von dieser Unterstützung sollten im besten Fall beide profitieren: Pflegebedürftige und die von ihnen Beschäftigten.
Schlagworte
HAUSHALT
HILFE
PFLEGE
BETREUUNG
DACH
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
GESETZ
LOHNFORTZAHLUNG
ES
MENSCHENRECHTE
FRAUEN
MÄNNER
DEUTSCHLAND
FAMILIENPFLEGE
PERSONEN