Berichterstattung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Siefer, A. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2020 · Heft 7 · S. 1076 bis 1083
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
HintergrundDie Berichterstattung zu Sicherheit und Gesundheit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VII § 25 (1) festgeschrieben. So hat die Bunderegierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen statistischen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorzulegen, der neben dem Unfallund Berufskrankheitengeschehen auch die Berichte der Unfallversicherungsträger und der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden einbeziehen soll. Alle 4 Jahre ist laut SGB VII ein umfassender Bericht inklusive der Beschreibung von Maßnahmen vorgesehen. Die Berichterstattung zu Sicherheit und…