Haftung bei Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 und COVID-19 (Teil 1)
Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2021 · Heft 2 · S. 52 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Parole ausgegeben: testen, testen, testen. Dies wird gemäß der Datenauswertung der Akkreditierten Labore in der Medizin e. V. – ALM zur COVID-19-Testung weiterhin auf einem hohen Niveau mit weiterem Kapazitätsausbau der fachärztlichen Labore betrieben. Die rechtlichen Aspekte der Schnellund Selbsttests zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 und der Krankheit COVID-19, insbesondere auch in Bezug darauf, wer diese überhaupt durchführen darf, sind bislang kaum diskutiert worden. Angesichts der wesentlichen Bedeutung von Testungen als Grundlage für Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung…