2 Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte Lieferungen (Aphrodisiaka mit Inhaltsstoffen pflanzlichen oder tierischen Ursprungs)
N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2021 · Heft 1 · S. 28 bis 69
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die in Anh. III Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem enthaltenen Begriffe „Nahrungsmittel“ und „üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungsmittel verwendete Erzeugnisse“ sind dahin auszulegen, dass sie alle Erzeugnisse erfassen, die Nährstoffe zum Aufbau, zur Energiezufuhr und zur Regulierung des menschlichen Organismus enthalten, die zur Erhaltung, zum Betrieb und zur Entwicklung dieses Organismus erforderlich sind und verzehrt werden, um ihn mit diesen Nährstoffen zu versorgen. EuGH Urt. v. 1.10.2020 - C-331/19