CareLit Fachartikel

2 Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte Lieferungen (Aphrodisiaka mit Inhaltsstoffen pflanzlichen oder tierischen Ursprungs)

N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2021 · Heft 1 · S. 28 bis 69

Dokument
209045
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
28 bis 69
Erschienen: 2021-02-02 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die in Anh. III Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem enthaltenen Begriffe „Nahrungsmittel“ und „üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungsmittel verwendete Erzeugnisse“ sind dahin auszulegen, dass sie alle Erzeugnisse erfassen, die Nährstoffe zum Aufbau, zur Energiezufuhr und zur Regulierung des menschlichen Organismus enthalten, die zur Erhaltung, zum Betrieb und zur Entwicklung dieses Organismus erforderlich sind und verzehrt werden, um ihn mit diesen Nährstoffen zu versorgen. EuGH Urt. v. 1.10.2020 - C-331/19

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHT RICHTLINIE VORSCHRIFTEN GERICHT WIRKUNG INFORMATION RECHTSPRECHUNG ERLASS ES APHRODISIAKA PUDER NAHRUNGSMITTEL MENSCHEN GETRÄNKE ZIELE