Aus europäischer Sicht bestehende Strafbarkeit der Öffentlichkeitsinformation nach § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB und Verstoß gegen die europarechtlich garantierte Unschuldsvermutung (Ar…
Prof.Dr. Satzger*, H. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2021 · Heft 1 · S. 1 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I. Einleitung § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB enthält eine behördliche Verpflichtung zur „Öffentlichkeitsinformation“: Besteht ein „durch Tatsachen hinreichend begründeter Verdacht“, dass ein Unternehmen in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt gegen verbraucherschützende Vorschriften des LFGB verstoßen hat, muss die Behörde die Öffentlichkeit unverzüglich darüber informieren. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass die „Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist. “ Die Öffentlichkeitsinformation muss dann unter Nennung der Firma und des betroffenen Lebensbzw. Futtermittels er…