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Aus europäischer Sicht bestehende Strafbarkeit der Öffentlichkeitsinformation nach § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB und Verstoß gegen die europarechtlich garantierte Unschuldsvermutung (Ar…

Prof.Dr. Satzger*, H. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2021 · Heft 1 · S. 1 bis 11

Dokument
209050
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Prof.Dr. Satzger*, H.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
1 bis 11
Erschienen: 2021-02-02 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

I. Einleitung § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB enthält eine behördliche Verpflichtung zur „Öffentlichkeitsinformation“: Besteht ein „durch Tatsachen hinreichend begründeter Verdacht“, dass ein Unternehmen in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt gegen verbraucherschützende Vorschriften des LFGB verstoßen hat, muss die Behörde die Öffentlichkeit unverzüglich darüber informieren. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass die „Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist. “ Die Öffentlichkeitsinformation muss dann unter Nennung der Firma und des betroffenen Lebensbzw. Futtermittels er…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG STRAFRECHT RECHT WIRKUNG UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG VERLETZUNG INFORMATION INTERNET LITERATUR AUGE DEUTSCHLAND PROGNOSE FLÖHE ES LEBENSMITTELSICHERHEIT