CareLit Fachartikel
WER LEITET WO DIE STUDENTIN * AN?
Bovermann, Y. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2021 · Heft 2 · S. 8 bis 13
Dokument
209082
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Praxisanleitung wird mit dem neuen Hebammengesetz verbindlich eingeführt. Nun soll bei jedem Praxiseinsatz der Studentinnen * 25 Prozent der Anleitungszeit durch qualifizierte Hebammen sichergestellt werden.
Schlagworte
AUSBILDUNG
FINANZIERUNG
PRAXISANLEITUNG
HEBAMME
PFLEGE
ZEIT
HEBAMMENGESETZ
KOSTEN
WEHEN
DOKUMENTATION
ES
LERNEN
ARBEITSPLATZ
SICHERHEIT
WERBUNG
UNTERLAGEN