CareLit Fachartikel

Zum Heilungsbegriff aus medizinischer und rechtlicher Sicht

Scheuchl, , F.; Dligatch , M.; Rackwitz , B. · Naturheilpraxis, München · 2021 · Heft 2 · S. 36 bis 39

Dokument
209113
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Naturheilpraxis, München
Autor:innen
Scheuchl, , F.; Dligatch , M.; Rackwitz , B.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 6
Seiten
36 bis 39
Erschienen: 2021-02-05 00:00:00
ISSN
0177-6754
DOI

Zusammenfassung

Als Heilkunde wird in § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) „jede Berufsoder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen definiert. Eine weitergehende Definition lässt sich dem Gesetzestext nicht entnehmen, sodass es in Randbereichen unklar ist, ob eine Tätigkeit eine heilkundliche ist oder nicht. Die Unterscheidung ist aber deswegen wichtig, weil heilkundliche Tätigkeiten nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden dürfen, im Bereich der Zahnheilkunde auch von Zahnärzten und im Bereich der Psychotherapie von…

Schlagworte

OSTEOPATHIE KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG GESUNDHEIT HYPNOSE PSYCHOTHERAPIE AKUPUNKTUR ERGOTHERAPIE HEILPRAKTIKER MENSCHEN KNIEGELENK WISSEN ORTHOPÄDEN MASSAGE PROGNOSE PATIENTEN