CareLit Fachartikel
Mitbestimmungsrecht im Zusammenhang mit sogenannter Topfwirtschaft
N.N. · Die Personalvertretung, Berlin · 2021 · Heft 2 · S. 69 bis 79
Dokument
209118
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird in einer Dienststelle die Topfwirtschaft praktiziert, besteht ein Mitbestimmungsrecht aus § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG wegen der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit, wenn einem Beamten, der nicht nach der Besoldungsgruppe A15 BBesO besoldet ist und bislang einen gebündelten, nach den Besoldungsgruppen A13 bis A15 BBesO bewerteten Dienstposten innehat, ein fest nach der Besoldungsgruppe A15 BBesO bewerteter und nicht mit einer Planstelle hinterlegter Dienstposten übertragen wird.
Schlagworte
PERSONALRAT
ANPASSUNG
ENTSCHEIDUNG
ERLASS
BEHINDERUNG
RECHT
VERBOT
GESETZ
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
ES
GANG
BEURTEILUNG
WAHRNEHMUNG
SCHREIBEN
LITERATUR