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Der Anspruch des Personalrats auf Unterlassung und Rückgängigmachung: Ein scharfes Schwert in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Hols…

Dr. Stuttmann, M. · Die Personalvertretung, Berlin · 2021 · Heft 2 · S. 44 bis 52

Dokument
209119
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Dr. Stuttmann, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 21
Seiten
44 bis 52
Erschienen: 2021-02-05 00:00:00
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Eigentlich sollen Behördenleiter und Personalrat einander „auf Augenhöhe“ gegenübertreten. Die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Nicht selten fühlen sich Personalräte als „Hampelmänner", wenn der Behördenleiter sie links liegen lässt, sobald „es ernst wird“. Hält der Behördenleiter die von ihm beabsichtigte Maßnahme für wichtig, setzt er sie mitunter auch ohne die erforderliche Zustimmung der Personalvertretung ins Werk, obwohl die Personalvertretungsgesetze eine solche Verfahrensweise einhellig verbieten. In fünf Bundesländern können sich Personalräte allerdings Respekt mit einem selten genutzten Instrument ve…

Schlagworte

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