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Wann kann der Urlaubsanspruch verfallen? Welche Pflichten haben Arbeitgeber?

B?HRLE, R. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2021 · Heft 2 · S. 36 bis 38

Dokument
209120
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
B?HRLE, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 18
Seiten
36 bis 38
Erschienen: 2021-02-05 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Die Grundsätze der Urlaubsgewährung und Urlaubsübertragung sind in § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) niedergelegt. Urlaub darf erst genommen werden, wenn er beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt wurde (§ 7 BUrlG). Die meisten Arbeitgeber gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiter selbst entscheiden und wissen, wann sie wie lange Urlaub nehmen wollen und entsprechende Anträge stellen. Dies gilt in der Regel auch, wenn im Betrieb zu Jahresbeginn Urlaubsplaner herumgehen, die dazu dienen, den Mitarbeitern untereinander die Urlaubsplanung zu ermöglichen, aber auch den Vorgesetzten als Planhilfe dienen, um den ordnungsge…

Schlagworte

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