CareLit Fachartikel
Corrected: Neues aus der Rechtsprechung
Prof. Böhme, H.; , . · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2021 · Heft 1 · S. 24 bis 27
Dokument
209315
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsrecht: Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst muss nicht wie Vollarbeit vergütet werden. Zwar stellt Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst eine vergütungspflichtige Arbeitsleistung dar. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Zeiten wie Vollarbeit vergütet werden müssen. Vielmehr ist die Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Bereitschaftsdienst zusammen mit der regulären Arbeitszeit die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
TOD
ENTSCHEIDUNG
FIXIERUNG
FRAU
ALTER
ARBEITSZEIT
BERATUNGSSTELLE
HEIMVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
DEMENZ
ES
HÖHE
PATIENTEN