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Corrected: Neues aus der Rechtsprechung

Prof. Böhme, H.; , . · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2021 · Heft 1 · S. 24 bis 27

Dokument
209315
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Prof. Böhme, H.; , .
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 24
Seiten
24 bis 27
Erschienen: 2021-02-11 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Arbeitsrecht: Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst muss nicht wie Vollarbeit vergütet werden. Zwar stellt Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst eine vergütungspflichtige Arbeitsleistung dar. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Zeiten wie Vollarbeit vergütet werden müssen. Vielmehr ist die Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Bereitschaftsdienst zusammen mit der regulären Arbeitszeit die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST TOD ENTSCHEIDUNG FIXIERUNG FRAU ALTER ARBEITSZEIT BERATUNGSSTELLE HEIMVERTRAG RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS DEMENZ ES HÖHE PATIENTEN