CareLit Fachartikel

Darf eine OTA-Schülerin ohne Examensabschluss im OP uneingeschränkt eingesetzt werden?

N.N. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2021 · Heft 1 · S. 31 bis 32

Dokument
209316
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 24
Seiten
31 bis 32
Erschienen: 2021-02-11 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Eine OTA-Schülerin unseres Klinikums ist zweimal durch die schriftliche Prüfung gefallen. Sie kann diese somit nicht mehr wiederholen. Praktisch hat sie bestanden. Inwieweit darf sie auch ohne Examen im OP eingesetzt werden? In der Praxis zeigt sie sehr gute Leistungen. Laut OP-Leitung kann sie das gesamte anfallende Spektrum instrumentieren. Sie wurde bisher auch zum Bereitschaftsdienst eingeteilt, in dem es nie Probleme gab. 1. Kann sie weiterhin eingesetzt werden als Springerin, zum Instrumentieren und im Bereitschaftsdienst? Im Bereitschaftsdienst sind immer zwei OP-Kräfte nötig. 2. Entstünden Haftungsproble…

Schlagworte

AUSBILDUNG PFLEGE VERLETZUNG BEREITSCHAFTSDIENST BEURTEILUNG FRAU GERICHT GESETZ GESUNDHEIT PRAXIS KRANKENPFLEGEPERSONEN GESUNDHEITSWESEN LEISTUNG RECHTSPRECHUNG HAND VERSICHERUNG