Darf eine OTA-Schülerin ohne Examensabschluss im OP uneingeschränkt eingesetzt werden?
N.N. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2021 · Heft 1 · S. 31 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine OTA-Schülerin unseres Klinikums ist zweimal durch die schriftliche Prüfung gefallen. Sie kann diese somit nicht mehr wiederholen. Praktisch hat sie bestanden. Inwieweit darf sie auch ohne Examen im OP eingesetzt werden? In der Praxis zeigt sie sehr gute Leistungen. Laut OP-Leitung kann sie das gesamte anfallende Spektrum instrumentieren. Sie wurde bisher auch zum Bereitschaftsdienst eingeteilt, in dem es nie Probleme gab. 1. Kann sie weiterhin eingesetzt werden als Springerin, zum Instrumentieren und im Bereitschaftsdienst? Im Bereitschaftsdienst sind immer zwei OP-Kräfte nötig. 2. Entstünden Haftungsproble…