CareLit Fachartikel
Riskante Räumarbeiten: Mit dem Schneepflug vom Parkdeck gestürzt
Dipl.-Ing. Schappmann, U-J. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 1-2 · S. 14 bis 16
Dokument
209420
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Betreiber öffentlich genutzter Flächen ist bei Schnee und Eis dazu verpflichtet, diese so herzurichten, dass eine gefahrlose Benutzung möglich ist – etwa durch Räumen und Streuen. Die Gefahren, die dabei für die mit dem Winterdienst beauftragten Personen bestehen, werden aber oft nicht betrachtet und somit keine geeigneten Schutzmaßnahmen ergriffen. In einigen Fällen sind auch die baulichen Voraussetzungen unzureichend, wie das folgende Unfallbeispiel zeigt.
Schlagworte
MITARBEITER
ARBEITSSCHUTZ
BETREIBER
UNFALL
ARBEITSPLATZ
AUFNAHME
BETRIEB
BEURTEILUNG
BRANDSCHUTZ
SCHNEE
EIS
PERSONEN
DUNKELHEIT
BELEUCHTUNG
SICHERHEIT
SCHLEUDERTRAUMA