CareLit Fachartikel
Rathausarbeit nur mit Maske und nicht im Homeoffice
Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 2 · S. 43 bis 45
Dokument
209430
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Verwaltungsmitarbeiter legt drei Atteste (auch vom Betriebsarzt) vor, die ihn aus Gesundheitsgründen von der Maskenpflicht befreien. Die Arbeitgeberin will aber, dass er mit Mundund Nasenschutz ins Rathaus kommt: die Atteste enthielten keine nachvollziehbaren Angaben und es bestehe kein Anspruch auf Homeoffice. Das Arbeitsgericht Siegburg bestätigt diese Entscheidung.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
URTEIL
GERICHT
RECHT
BETRIEB
MITARBEITER
LEISTUNG
ARBEITSSCHUTZ
FAKULTÄT
SCHULD
BERLIN
MUND
NASE
ZIELE
TRAGEN