CareLit Fachartikel

Rathausarbeit nur mit Maske und nicht im Homeoffice

Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 2 · S. 43 bis 45

Dokument
209430
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof.Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
43 bis 45
Erschienen: 2021-02-17 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Ein Verwaltungsmitarbeiter legt drei Atteste (auch vom Betriebsarzt) vor, die ihn aus Gesundheitsgründen von der Maskenpflicht befreien. Die Arbeitgeberin will aber, dass er mit Mundund Nasenschutz ins Rathaus kommt: die Atteste enthielten keine nachvollziehbaren Angaben und es bestehe kein Anspruch auf Homeoffice. Das Arbeitsgericht Siegburg bestätigt diese Entscheidung.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER URTEIL GERICHT RECHT BETRIEB MITARBEITER LEISTUNG ARBEITSSCHUTZ FAKULTÄT SCHULD BERLIN MUND NASE ZIELE TRAGEN