CareLit Fachartikel
ARBEITSRECHT
Beyer, N. · Neue Caritas, Freiburg · 2021 · Heft 3 · S. 32
Dokument
209453
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Verstoß gegen das Arbeitszeitrecht ist Vertrag nichtig; Zeugnis muss auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses datiert sein; Rechtsprechung: Arbeitgeber muss Vorbeschäftigung prüfen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
URTEIL
LEBENSLAUF
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEUGNIS
BETRIEB
RECHT
VERTRAG
ZEUGNIS
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
Neue Caritas
Freiburg