CareLit Fachartikel
Entscheidungen Gesetzlich Krankenversicherte müssen elektronische Gesundheitskarte akzeptieren.
N.N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2021 · Heft 1-2 · S. 10 bis 13
Dokument
209519
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesetzlich Krankenversicherte können von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis ("Krankenschein") mehr verlangen. Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihre Berechtigung grundsätzlich mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nachweisen.
Schlagworte
ESSEN
IMPFUNG
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
GRUPPE
PFLEGEHEIM
RECHT
ARBEITNEHMER
BETRUG
ES
CORONAVIRUS
PERSONEN
EHELEUTE
LANDESREGIERUNG
DEMENZ
GEDÄCHTNISSTÖRUNGEN