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Geht nicht gibt s nicht. "Der Sicherheitsbeauftragte ist für die Durchführung des Arbeitsschutzes verantwortlich."

Prof.Dr. Wilrich, T. · ErgoMed · 2021 · Heft 1 · S. 46 bis 48

Dokument
209562
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
Prof.Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 2
Seiten
46 bis 48
Erschienen: 2021-02-25 00:00:00
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

... so sagte es tatsächlich das Amtsgericht Heilbronn nach einem tödlichen Gabelstaplerunfall. Selten hat ein Gericht so daneben gegriffen. Nahezu einhellig – und zu Recht – wird immer wieder betont, dass Sibe keine rechtliche Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion haben. Aber wie kann man das solide begründen?

Schlagworte

GERICHT URTEIL INFORMATION ARBEITSSCHUTZ RECHT UNFALL ARBEITNEHMER ARBEITSMEDIZIN BERATUNG BLINDHEIT FAKULTÄT ES UNFALLVERHÜTUNG RECHTSPRECHUNG SOZIALARBEITER ELTERN