CareLit Fachartikel
Geht nicht gibt s nicht. "Der Sicherheitsbeauftragte ist für die Durchführung des Arbeitsschutzes verantwortlich."
Prof.Dr. Wilrich, T. · ErgoMed · 2021 · Heft 1 · S. 46 bis 48
Dokument
209562
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
... so sagte es tatsächlich das Amtsgericht Heilbronn nach einem tödlichen Gabelstaplerunfall. Selten hat ein Gericht so daneben gegriffen. Nahezu einhellig – und zu Recht – wird immer wieder betont, dass Sibe keine rechtliche Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion haben. Aber wie kann man das solide begründen?
Schlagworte
GERICHT
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INFORMATION
ARBEITSSCHUTZ
RECHT
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ES
UNFALLVERHÜTUNG
RECHTSPRECHUNG
SOZIALARBEITER
ELTERN