Offene Fragen im Verhältnis der schwerbehindertenrechtlichen Antragsfrist (§ 174 Abs. 2 SGB IX) zur arbeitsrechtlichen Kündigungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB).
Koch, S.; Kayser, U. · Behinderung und Recht · 2021 · Heft 1 · S. 8 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beantragt ein Arbeitgeber beim Integrationsamt die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten behinderten Menschen, ist Ausgangspunkt für die Entscheidung des Integrationsamtes § 174 SGB IX. Gemäß § 174 Abs. 2 kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrags beim Integrationsamt. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Zu den für die positive Kenntnis nach § 174 Abs. 2 SGB…