Einleitung der Wahl bei Nichtvorhandensein einer SBV Correction: Einleitung der Wahl bei Nichtvorhandensein einer SBV
D?well, F. · Behinderung und Recht · 2021 · Heft 1 · S. 5 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die gesetzlichen Grundlagen der Wahl Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist in § 177 Abs. 1 bis 6 SGB IX geregelt. Die Frage, wer Wahlen einleiten darf, ist dort ungeregelt geblieben. Die Beantwortung dieser Frage hat der Gesetzgeber der näheren Ausgestaltung in der Wahlordnung überlassen. Für die Wahlordnung hat er nur zwei Vorgaben in § 177 Abs. 6 Satz 3 und 4 SGB IX aufgestellt. a. In Betrieben und Dienststellen mit weniger als 50 wahlberechtigten Schwerbehinderten Menschen wird die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied im vereinfachten Wahlverfahren gewählt, sofern der Betrieb ode…