Aktuelle Entscheidungen ♦ Vertragsarztrecht
N.N. · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2021 · Heft 1 · S. 23 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sachverhalt [1]: Zwischen der klagenden Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) und dem beklagten Berufungsausschuss ist die Verlegung einer genehmigten Anstellung von einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in ein anderes MVZ strittig, deren Betreibergesellschaften rechtlich identische Gesellschafter haben. [2] Das MVZ der zu 2. beigeladenen MVZ GmbH beantragte, die genehmigte Anstellung der Fachärztin für Humangenetik Dr. M zum MVZ der zu 1. beigeladenen MVZ GmbH mit Wirkung zum 1.10.2017 zu verlegen. Beide MVZ haben ihren Sitz in H. Alleingesellschafterin beider Betreibergesellschaften ist die a. GmbH.