CareLit Fachartikel

Suizidbeihilfe neu geregelt: Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) weist auf Gefahren hin.

Wasl, M. · pflegen: palliativ, Hannover · 2021 · Heft 49 · S. 46

Dokument
209695
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: palliativ, Hannover
Autor:innen
Wasl, M.
Ausgabe
Heft 49 / 2021
Jahrgang 13
Seiten
46
Erschienen: 2021-03-03 00:00:00
ISSN
1867-9390
DOI

Zusammenfassung

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2020 den Straftatbestand der Hilfeleistung zum Selbstmord aufgehoben. Begründet wurde dies mit dem Recht auf freie Selbstbestimmung. Die Österreichische Palliativgesellschaft weist in ihrer Stellungnahme auf die Gefahr hin, dass dadurch bei der existenziellen Entscheidung über das Lebensende sozialer Druck und Rechtfertigungsnotwendigkeiten den freien Willen beeinträchtigen könnten.

Schlagworte

RECHT SUIZID HILFE STERBEN AUSBAU ENTSCHEIDUNG FORTBILDUNG LEBEN POLITIK DRUCK PERSONEN MENSCHEN ROLLE ES VERTRAUEN LITERATUR