Advance Care Planning (ACP) Ein Blick auf die Forderung nach Selbstbestimmung bei Menschen mit Demenz in der letzten Lebensphase in Pflegeeinrichtungen
Dr. Brandenbur, H.; Kautz, H. · Pro Alter, Köln · 2021 · Heft 1 · S. 12 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Lebensende ist ein Projekt geworden. Im Rahmen einer gesundheitlichen Vorausplanung, im engl. Kontext als „Advance Care Planning“ (ACP, in Deutschland haben sich mittlerweile die Bezeichnungen „Behandlung im Voraus planen“ [BVP] oder „Gesundheitliche Vorsorgeplanung“ [GVP] durchgesetzt) bezeichnet, geht es darum, sich auf diese letzte Phase vorzubereiten und sie entsprechend zu planen. Hierzulande hat diese Entwicklung mit dem Hospizund Palliativgesetz aus dem Jahre 2015 und dem §132g SGB V Einzug in die Pflegeeinrichtungen gehalten. Damit sollte die Frage beantwortet werden: Was soll noch getan werden – und…