LAG Rheinland-Pfalz vom 17. 11. 2020 – 8 Sa 451/19 Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17. 11. 2020 – 8 Sa 451/19; Revision anhängig unter 10 AZR 63/21
Rehm · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2021 · Heft 3 · S. 1 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tatbestand: Die klagende Partei war bei der Beklagten im Schichtbetrieb (Früh-, Spät-, Nachtschicht) beschäftigt. Die Produktion erfolgt im Dreischichtsystem, wobei die erste Schicht in der Nacht von Sonntag auf Montag beginnt und die Woche üblicherweise mit der Spätschicht am Freitag endet. Am Wochenende ruht die Produktion. Im dreiwöchigen Wechsel wird Nachtschicht geleistet. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Manteltarifvertrag Feinkost-, Nährmittelund Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. 10. 2001 (künftig auch: MTV Feinkost) Anwendung. Darin heißt es, s…