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Anhörung im Rechtsausschuss; 2. Impfung gegen das Coronavirus

N.N. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 1 · S. 25 bis 40

Dokument
210056
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 18
Seiten
25 bis 40
Erschienen: 2021-03-16 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

a) Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage, wie ein neues Sachverständigengutachten, heranzieht oder der Betroffene einen gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren geänderten Betreuerwunsch mitteilt. b) Der pauschale Verweis des Gerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren ist nicht geeignet, das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BETREUUNG GERICHT UNTERBRINGUNG EINWILLIGUNG GESUNDHEIT RECHT RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT EIGNUNG MENSCHEN CORONAVIRUS DRUCK HÖHE PRAXIS MANUSKRIPTE