„Redet mit uns!“ Auslotungen einer „betreuungsethischen“ Selbstverständlichkeit.
Prof. Dr. Lob-H?depoh, A. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 1 · S. 14 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ethikrats Wer mit dem Alltag betreuerischer Praxis wenig vertraut ist, mag sich verwundert die Augen reiben: Dass Betreute – denn sie finden sich in der Überschrift sowohl des diesjährigen Betreuungsgerichtstags als auch meiner nachfolgenden Überlegungen zitiert – den fast schon emphatischen Appell an Betreuer*innen – denn an sie ist er adressiert – erheben, mit ihnen zu reden; und zwar mit ihnen vor allem dann zu reden, wenn es um wesentliche Entscheidungen für sie, also für ihre höchstpersönliche Lebensführung geht, dieser Appell muss jedem so selbstverständlich erscheinen, dass dies eigentlich keiner weiteren…