Anregungen und Ideen zur Betreuungsrechtsreform
Carsten Casi Cassandra Wiege · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 1 · S. 18 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ich bin der Meinung, dass ein/e zu Betreuende/r sich vor dem Gerichtstermin, bei dem seine Betreuung eingerichtet wird, mit mehreren Betreuern treffen können muss, damit er feststellen kann, ob beide auf einer gemeinsamen Wellenlänge schwimmen, und ob ihr/ihm die Arbeitsweise der/des Betreuerin/Betreuers zusagt. Dabei sollte, wie auch später nach der Einrichtung der Betreuung, wenn sich BetreuerIn und zu Betreuende/r zum näheren Kennenlernen treffen und sich ggf. auch über private Angelegenheiten unterhalten, es der/dem BetreuerIn möglich sein, der/dem zu Betreuenden einen Kaffee/Tee/Kakao und ein Stück Kuchen a…