CareLit Fachartikel
Selbst schuld“ oder Fremdverantwortung?
Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 3 · S. 16 bis 17
Dokument
210209
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verantwortung heißt antworten (Sicherheitsingenieur 1/2021) – und zunächst muss jeder für all sein Tun Rechenschaft ablegen (Sicherheitsingenieur 2/2021). Die Abgrenzung und Wertung, wie weit ein Beschäftigter wegen seiner Handlungsverantwortung „selbst schuld“ ist und wie weit die Fremdund Organisationsverantwortung des Arbeitgebers geht, ist wahrscheinlich das schwierigste Problem des Arbeitsschutzes. Nach nahezu jedem Arbeitsunfall muss diese Frage beantwortet werden.
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZ
GERICHT
URTEIL
ARBEITSPLATZ
ARBEITGEBER
GESUNDHEIT
INFORMATION
JUNGE
MITARBEITER
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
RISIKO
ARBEITSUNFÄLLE
SCHULD
SICHERHEIT
PERSONEN
Sicherheitsingenieur