Ist Suizidhilfe eine ärztliche Aufgabe? Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2021
BORASIO, G. · Praxis Palliative Care, Hannover · 2021 · Heft 5 · S. 24 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 26.02.2020 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein epochemachendes Urteil zur Suizidhilfe. Der § 217 StGB wurde für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da er es „dem Einzelnen faktisch weitgehend unmöglich [macht], Suizidhilfe zu erhalten". In seiner Begründung hat das Gericht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf dem Boden der Menschenwürde ein uneingeschränktes Recht auf selbstbestimmtes Sterben enthalte, welches auch das Recht einschließe, freiverantwortlich seinem Leben selbst ein Ende zu setzen und dabei auf die Hilfe Dritter zurückzugreifen.