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Beim befreundeten Ortsverein nicht angekommen.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 3 · S. 42

Dokument
210266
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2021
Jahrgang 11
Seiten
42
Erschienen: 2021-03-17 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Ehrenamtlich tätige Mitglieder von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen sind auch dann vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, wenn die unfallbringende Tätigkeit zwar nicht zur Kernaufgabe gehört, aber der Repräsentation der Organisation dient. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Schlagworte

HILFE DRK GERICHT RECHT UNFALLVERSICHERUNG UNTERNEHMEN VERSICHERUNGSSCHUTZ ZUSAMMENARBEIT WAHRNEHMUNG Sicherheitsbeauftragter