Urteil zu Honorarärzten ? Notarztdienst auf Rettungswagen wird teurer
W von Eiff · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2016 · Heft 5 · S. 218 bis 218
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass laut dem Bundessozialgericht in Rettungswagen Mecklenburg-Vorpommerns künftig keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden dürfen, könnte sich auch auf alle anderen Bundesländer auswirken. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) dürfen in Rettungswagen in Mecklenburg-Vorpommern künftig keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden. Die Richter in Kassel bestätigten damit ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte. Statt dessen müssten die Notärzte sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Einige Exper…