Sozialpsychiatrische Leistungserbringung als kommunale Aufgabe
J. Kalthoff · Das Gesundheitswesen · 2002 · Heft 2 · S. 108 bis 112
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Psychisch Kranke sind wegen ihrer Krankheit oftmals nicht in der Lage, notwendige Hilfen von sich aus in Anspruch zu nehmen. Daher hat die Kommune die auch gesetzlich verankerte Pflicht, in subsidiärer oder komplementärer Weise Hilfen zu leisten bzw. mit anderen an der psychiatrischen Versorgung Beteiligten zu organisieren. Der zu rasche Übergang von einer aufsuchenden und nachgehenden kommunalen Versorgung in das anders strukturierte System der Regelversorgung ist mit der Gefahr einer erneuten Zuspitzung und Verschlimmerung der Krankheitssymptome verbunden. In Bochum konnte daher mit den Kranken…