Fünf Jahre Pflegeversicherungsgesetz
D. B?chner · Das Gesundheitswesen · 2000 · Heft 2 · S. 105 bis 107
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am Beispiel der Begutachtungen für die Pflegeversicherung wird ärztliches Handeln als Gutachter dargestellt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung mit bundesweit mehr als 2000 Fachärzten verfügt über sozialmedizinische Kompetenz mit gesetzlich verankerter Neutralität und Unabhängigkeit. Bundesweite Präsenz mit dienstinterner Vernetzung und Kommunikation bietet die Basis für eine einheitliche und objektive Beratung und Begutachtung auch für zukünftige Aufgaben. Literatur1 Textausgabe Pflegeversicherungsgesetz. Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgeset…