Fallmanagement und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit
H. Piechowiak · Das Gesundheitswesen · 2000 · Heft 1 · S. 4 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Vor mehr als 3 Jahren hat der MDK in Bayern die AU-Begutachtung neu geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die körperliche Untersuchung als unerlässliche Voraussetzung der Feststellung von ?Arbeitsfähigkeit? (bzw. des Endes der Arbeitsunfähigkeit). Alle früheren Bemühungen im Rahmen der sog. Vorberatung (z. B. im Rahmen des PAULA-Projektes) hatten lediglich das Ziel, diese körperliche Untersuchung vorzubereiten und zu qualifizieren, um auf diesem Wege wenigstens die Zahl der erforderlichen Nachuntersuchungen zu reduzieren. - Der neue ?bayerische? Weg, der hier vorgestellt wird und sich in den let…