Patientenaufklärung in der Hebammenarbeit
Matthias Diefenbacher · Die Hebamme · 2020 · Heft 2 · S. 54 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hand aufs Herz: Wie viel Zeit investieren Sie, um die von Ihnen betreuten Frauen über Interventionen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett aufzuklären? Und wussten Sie, dass die Einwilligung zu einem Eingriff nur dann rechtswirksam ist, wenn die Frau vorher vollständig darüber aufgeklärt wurde? Im Streitfall wären ggf. Sie in der Beweispflicht, wenn Sie die Behandlung ohne Aufklärung durchführen. Unser Autor kommentiert die auch für Hebammen relevanten Passagen aus dem Patientenrechtegesetz. Online am: 28. April 2020 (online) © Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York Literatur 1 Bundesgesetzblatt. Gesetz…