CareLit Fachartikel

Praxisfrage: Liegen nach Blasensprung

N.N. · Die Hebamme · 2006 · Heft 3 · S. 191 bis 192

Dokument
214002
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Hebamme
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 2
Seiten
191 bis 192
Erschienen: 2021-04-07 00:00:00
ISSN
1439-4197
DOI

Zusammenfassung

FrageIn Deutschland ist es meines Wissens üblich, Frauen mit Blasensprung per Ambulanz ins Krankenhaus zu transportieren. Sie sollen sofort liegen und dürfen nicht mehr aufstehen. In der Schweiz ist dies nicht so. Wir sagen den Frauen zwar, dass sie nach dem Blasensprung ins Krankenhaus kommen sollen, aber vom Liegen ist nicht die Rede. Es sei denn, es handelt sich um eine Beckenendlage.Wie beurteilen Sie die Situation? Ist die Gefahr eines Nabelschnurvorfalls in der Schweiz dadurch größer?Franziska Hubauk-Beck, ZürichLiteratur1 Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. .Empfehlungen zum Vorge…

Schlagworte

BLASENSPRUNG KRANKENHAUS SCHWEIZ AMBULANZ BETREUUNG GEBURTSHILFE LEITUNG SCHWANGERSCHAFT WOCHENBETT DEUTSCHLAND FRAUEN ES GYNÄKOLOGIE BALTIMORE Die Hebamme