Rechtschreiber
Tobias Weimer · JuKip, Stuttgart · 2020 · Heft 5 · S. 183 bis 183
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
All articles of this category: 800. 000 Euro Schmerzensgeld bei schwersten lebenslangen Schäden Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von 800. 000 € im Fall einer schwersten und dauerhaften Schädigung infolge eines groben Behandlungsfehlers angemessen sein kann. Der zum Zeitpunkt der Behandlung fünf Jahre alte Patient wurde bei der Behandlung einer bakteriellen Meningitis außerordentlich schwer geschädigt und verlor unter anderem beide Unterschenkel und eine Kniescheibe und ist durch Nekrosen am ganzen Körper dauerhaft entstellt. Bedingt durch das Körperwachstum waren bis zum Entsche…