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N.N. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · 2022 · Heft 1 · S. 42 bis 42
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 10. November 2021 wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der VPU e. V. nimmt mit größtem Unverständnis die Änderung zur Kenntnis, dass Hebammen gemäß § 6 Abs. 2a PpUGV zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen nur mit einem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Pflegekräfte und Hebammen berücksichtigt werden dürfen. „Die festgelegten Anteile von 10 % im Tag- bzw. 5 % im Nachtdienst sind absolut inakzeptabel und entbehren jeglicher Realität in der Gynäkologie, der Geburtshilfe sowie der Pädiatrie!“, äußert sich Torsten Ra…