Themen und Termine
N.N. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · 2016 · Heft 6 · S. 289 bis 289
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Kommentar von Sabine Kraft zu dem Fall aus Belgien, wo ein Kind im September 2016 zum ersten Mal Sterbehilfe in Anspruch genommen hatte. „Wenn einem Kind aufgrund einer unheilbaren Erkrankung keine Zukunft gegeben ist, so dürfen wir ihm nicht auch noch das Recht auf ein kinderwürdiges Sterben verwehren. Das ist das Mindeste, was wir als Gesellschaft leisten müssen“, erklärte Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverband Kinderhospiz e. V., und sie führt fort: „,Kinderrechte‘ gelten für alle Kinder, weltweit, egal ob in Deutschland, in Belgien, in Afrika, egal ob gesund oder krank, aber vor allem für die…