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N.N. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · 2016 · Heft 6 · S. 289 bis 289

Dokument
214269
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 5
Seiten
289 bis 289
Erschienen: 2016-12-07 13:00:00
ISSN
1439-2569

Zusammenfassung

Ein Kommentar von Sabine Kraft zu dem Fall aus Belgien, wo ein Kind im September 2016 zum ersten Mal Sterbehilfe in Anspruch genommen hatte. „Wenn einem Kind aufgrund einer unheilbaren Erkrankung keine Zukunft gegeben ist, so dürfen wir ihm nicht auch noch das Recht auf ein kinderwürdiges Sterben verwehren. Das ist das Mindeste, was wir als Gesellschaft leisten müssen“, erklärte Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverband Kinderhospiz e. V., und sie führt fort: „,Kinderrechte‘ gelten für alle Kinder, weltweit, egal ob in Deutschland, in Belgien, in Afrika, egal ob gesund oder krank, aber vor allem für die…

Schlagworte

KIND RECHT STERBEHILFE STERBEN AUSBAU KINDERKRANKENHAUS KRANKE LEBEN ES LEBENSQUALITÄT WALES JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege