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N.N. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · 2015 · Heft 5 · S. 204 bis 205
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue Gesetz bringt aber keine Entlastung für Hebammen. Im Juni hat der Bundestag ein Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet, das einen Regressverzicht von Kranken- und Pflegekassen regelt. Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) sieht darin allerdings keine Entlastung für Hebammen, da nicht klar ist, in wie vielen Fällen der Regressverzicht überhaupt greifen kann. Künftig soll zwischen grob und einfach fahrlässigem Handeln unterschieden werden. Setzt sich der GKV-Spitzenverband mit seiner Forderung nach Ausschlusskriterien für Hausgeburten durch, würde eine Hebamme, die eine Hausgeburt betreut und bei der…