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N.N. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · 2015 · Heft 5 · S. 204 bis 205

Dokument
214330
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 4
Seiten
204 bis 205
Erschienen: 2015-10-07 13:00:00
ISSN
1439-2569

Zusammenfassung

Das neue Gesetz bringt aber keine Entlastung für Hebammen. Im Juni hat der Bundestag ein Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet, das einen Regressverzicht von Kranken- und Pflegekassen regelt. Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) sieht darin allerdings keine Entlastung für Hebammen, da nicht klar ist, in wie vielen Fällen der Regressverzicht überhaupt greifen kann. Künftig soll zwischen grob und einfach fahrlässigem Handeln unterschieden werden. Setzt sich der GKV-Spitzenverband mit seiner Forderung nach Ausschlusskriterien für Hausgeburten durch, würde eine Hebamme, die eine Hausgeburt betreut und bei der…

Schlagworte

GESETZ HAUSGEBURT HEBAMME SCHIEDSSTELLE JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege