CareLit Fachartikel
Rahmenverträge: Das bedeutet die Entscheidung des EuGH für den Klinikeinkauf
Osterhues, H. · Klinik Einkauf · 2019 · Heft 3 · S. 53 bis 54
Dokument
214630
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die neue europäische Rechtsprechung fordert den Einkauf in mehrerer Hinsicht: Bei Rahmenvereinbarungs-Ausschreibungen sollte die Klinik von Beginn an als Teilnehmer benannt werden und bei einem geplanten Wechsel der Einkaufsgemeinschaft muss analysiert werden, welche Rahmenvereinbarungen davon betroffen sein können. Bei Rahmenvereinbarungen müssen Einkäufer auch die Verbrauchswerte im Auge behalten und von Beginn das Für und Wider der Angabe von Höchstmengen in das Kalkül miteinbeziehen.
Schlagworte
EINKAUF
RECHTSPRECHUNG
Klinik Einkauf