CareLit Fachartikel

Was darf bei MRE ohne Einwilligung des Patienten offengelegt werden: Nur Maßnahmen oder auch Diagnosen?

Monika Günther-Aschenbrenner · Krankenhaushygiene up2date · 2014 · Heft 2 · S. 78 bis 81

Dokument
217015
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaushygiene up2date
Autor:innen
Monika Günther-Aschenbrenner
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 9
Seiten
78 bis 81
Erschienen: 2021-04-07 00:00:00
ISSN
1439-3514
DOI

Zusammenfassung

All articles of this categoryHintergrundWird ein Patient, der an einem multiresistenten Erreger erkrankt ist, von einem Krankenhaus in ein Pflegeheim verlegt, nach Hause entlassen und zur Weiterbehandlung an den Hausarzt verwiesen oder mit dem Krankentransport in ein anderes Krankenhaus gebracht, werden diese Personen bzw. Einrichtungen meist vorab über die Infektion oder Kolonisation des Patienten mit dem multiresistenten Erreger informiert, um im Einzelfall geeignete hygienische Schutzmaßnahmen, wie z.?B. das Tragen von Handschuhen oder Mundschutz, treffen zu können. Dieser sogenannte ?sektorübergreifende Info…

Schlagworte

AUSTRALIEN BELGIEN DARM KRANKENHAUS MANAGEMENT NIEDERLANDE STATISTIK VERWEILDAUER LEITLINIEN KALIFORNIEN DEUTSCHLAND KRANKENHÄUSER BAKTERIEN GEFLÜGEL INVESTITIONEN LITERATUR