Was darf bei MRE ohne Einwilligung des Patienten offengelegt werden: Nur Maßnahmen oder auch Diagnosen?
Monika Günther-Aschenbrenner · Krankenhaushygiene up2date · 2014 · Heft 2 · S. 78 bis 81
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
All articles of this categoryHintergrundWird ein Patient, der an einem multiresistenten Erreger erkrankt ist, von einem Krankenhaus in ein Pflegeheim verlegt, nach Hause entlassen und zur Weiterbehandlung an den Hausarzt verwiesen oder mit dem Krankentransport in ein anderes Krankenhaus gebracht, werden diese Personen bzw. Einrichtungen meist vorab über die Infektion oder Kolonisation des Patienten mit dem multiresistenten Erreger informiert, um im Einzelfall geeignete hygienische Schutzmaßnahmen, wie z.?B. das Tragen von Handschuhen oder Mundschutz, treffen zu können. Dieser sogenannte ?sektorübergreifende Info…